Deutschland ist eines der wenigen Länder, in denen Psychotherapie von den Krankenkassen bezahlt wird.

Seit dem 01.10.2018 hat unsere Praxis einen Auftrag zur Versorgung gesetzlich versicherter Patienten.
Natürlich ist es uns auch weiterhin möglich, privat versicherte Patienten und Selbstzahler zu behandeln.

Dabei unterscheidet sich die Kostenübernahme je nach Versicherungsverhältnis.

 

Gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, werden die Kosten der ersten fünf psychotherapeutischen Sprechstunden auch ohne Genehmigung der gesetzlichen Krankenkasse oder Überweisung vom Haus- bzw. Kinderarzt von Ihrer Krankenkasse übernommen. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich in keiner anderen laufenden Psychotherapie befinden. In diesen ersten Sitzungen klären wir Ihr Anliegen, beantworten Ihre Fragen und stellen gegebenenfalls eine Diagnose. Wird dabei ein Behandlungsbedarf festgestellt, kann die Kostenübernahme der anschließenden Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die psychotherapeutische Behandlung.
Private Krankenversicherung
Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie sich in jedem Fall vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, inwiefern die Kosten einer Psychotherapie übernommen werden und welche Formulare zur Beantragung nötig sind. Da sich die Tarife der privaten Krankenversicherungen stark in ihren Leistungen unterscheiden, muss dies bei jedem Patienten individuell abgeklärt werden. Wenn die Krankenkasse die Psychotherapie nicht übernimmt, können die Kosten auch selbst getragen werden. Dafür fallen entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) pro Sitzung (50 Minuten) Kosten von bis zu 153,02 € (3,5-facher Satz) an.
Ausfallhonorar
Uns ist es sehr wichtig, jedem Patienten eine individuelle und lückenlose Behandlung anzubieten. Dabei ist es uns ein besonderes Anliegen, eine hinreichende Auswahlmöglichkeit an Terminen bereitstellen zu können und diese nach Terminvereinbarung exklusiv freizuhalten. Im Gegenzug erwarten wir von unseren Patienten, dass sie ihre Termine zuverlässig einhalten oder fristgerecht mindestens 48 Stunden vorher absagen. Sollte ein Termin zu kurzfristig abgesagt werden, sodass er nicht mehr anderweitig vergeben werden kann, müssen wir Ihnen diesen privat in Rechnung stellen.